Besteht ein Bausparvertrag für das gemeinsame Haus, spielt dieser bei der Scheidung eine wichtige Rolle. In den meisten Fällen wird das eingezahlte Guthaben bei einem gemeinsamen Vertrag hälftig zwischen den Partnern aufgeteilt. Sollte der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden, können allerdings Gebühren entstehen, die beide Parteien beachten sollten. Das vorhandene Bausparguthaben kann jedoch sinnvoll genutzt werden, beispielsweise um Ausgleichszahlungen zu leisten oder andere finanzielle Verpflichtungen im Zuge der Scheidung zu regeln. Eine einvernehmliche Entscheidung über die Verwendung des Bausparvertrags kann helfen, zusätzliche Konflikte zu vermeiden.