
Als Immobilienvermieter stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre laufenden Kosten möglichst gering zu halten und gleichzeitig den Cashflow zu optimieren. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie ist dabei ein besonders…
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf, entweder telefonisch unter
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Immobilienbewertung bei Erbschaft
Eine professionelle Immobilienbewertung ist der erste Schritt, um Erbschaften steuerlich und rechtlich korrekt abzuwickeln. Sie gibt Erben die nötige Sicherheit, optimiert die Steuerlast und erleichtert Verhandlungen innerhalb von Erbengemeinschaften. So wird die geerbte Immobilie nicht nur korrekt bewertet, sondern auch optimal in das Erbe integriert.
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Darum ist die Immobilienbewertung bei einer Erbschaft so entscheidend.
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Eignet sich für: Vermietete Immobilien und Gewerbeobjekte.
Der Wert wird anhand der zu erwartenden Mieteinnahmen berechnet.
Eignet sich für: Selbstbewohnte Häuser oder individuelle Gebäude.
Berechnung: Basierend auf Bausubstanz und Herstellungskosten.
Eignet sich für: Eigenheime und Eigentumswohnungen in Wohngegenden.
Vergleicht ähnliche Immobilien für eine marktgerechte Einschätzung.
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der geerbten Immobilie und der Steuerklasse des Erben. Ein realistischer Verkehrswert kann helfen, die Steuerlast zu optimieren, indem Freibeträge maximal ausgenutzt werden.
Personengruppe: Ehepartner, Kinder, Enkel
Freibetrag pro Erbe: 500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder)
Steuersatz: 7 % bis 30 %
Verkehrswert & Steuerbelastung: Ein realistischer Verkehrswert kann helfen, unterhalb des Freibetrags zu bleiben oder die Steuerlast zu optimieren.
Personengruppe: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder
Freibetrag pro Erbe: 20.000 €
Steuersatz: 15 % bis 43 %
Verkehrswert & Steuerbelastung: Bei niedrigerem Verkehrswert sinkt die Belastung, da der Freibetrag in dieser Steuerklasse geringer ist.
Personengruppe: Distantere Verwandte und Nichtverwandte
Freibetrag pro Erbe: 20.000 €
Steuersatz: 30 % bis 50 %
Verkehrswert & Steuerbelastung: Ein reduzierter Verkehrswert kann hier besonders vorteilhaft sein, da hohe Steuersätze greifen.
Ein unabhängiges Gutachten kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen, da es wertmindernde Faktoren wie Baumängel oder Renovierungsbedarf berücksichtigt. Ein zu hoher Verkehrswert des Finanzamts kann so angepasst werden, was die Steuerlast senkt.
FAQ Immowert.ms I Immobilienbewertung bei Erbschaft
Eine Immobilienbewertung hilft, den Verkehrswert einer geerbten Immobilie realistisch einzuschätzen, was sowohl für die Steuerberechnung als auch für die rechtliche Abwicklung der Erbschaft wichtig ist. Das Finanzamt verlangt einen aktuellen Verkehrswert, um die Erbschaftssteuer zu ermitteln. Eine professionelle Bewertung hilft Erben zudem, faire Verhandlungen innerhalb der Erbengemeinschaft zu führen.
Eine realistische Immobilienbewertung kann sicherstellen, dass der Verkehrswert nicht überhöht wird und so unnötig hohe Erbschaftssteuern vermieden werden. Durch die Optimierung der Steuerlast innerhalb der zulässigen Freibeträge wird der Steuerbetrag minimiert, besonders in Fällen, in denen ein unabhängiges Gutachten angefertigt wird.
Je nach Verhältnis des Erben zum Verstorbenen gelten unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge. Zum Beispiel haben Ehepartner und Kinder (Steuerklasse I) höhere Freibeträge als entferntere Verwandte (Steuerklasse II und III). Je höher der Freibetrag und je niedriger der Steuersatz, desto geringer die Steuerbelastung. Eine genaue Einordnung findest du in der Tabelle weiter oben.
Ein Erbschein ist häufig erforderlich, um als Erbe rechtlich anerkannt zu werden und Zugriff auf die geerbte Immobilie zu erhalten. Oft verlangt das Nachlassgericht eine Immobilienbewertung, bevor ein Erbschein ausgestellt wird, da so die Berechtigung und der Wertanteil im Erbe eindeutig festgelegt werden können.
Wissen
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